Es kann jedes Unternehmen treffen: Eine negative Bewertung im Internet. Doch das heißt nicht, dass Sie die negative Bewertung hinnehmen müssen. Vor allem dann nicht, wenn die Kritik Beleidigungen, Verleumdungen oder unwahre Behauptungen enthält und Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Es besteht die Möglichkeit, die negative Bewertung über die den Portalbetreibers löschen zu lassen. Wir haben viele Jahre Erfahrungen mit dem Entfernenlassen von negativen Bewertungen im Internet. Deshalb sind wir der ideale Partner an Ihrer Seite.
Negative Bewertungen - Infos, Fragen und Irrtümer zu Google Bewertungen
Wie lassen sich Google Bewertungen löschen?
Es sind vor allem anstößige Google Bewertungen, die ein Unternehmen im Google Ranking sinken lässt. Demnach sollten Sie jede schlechte Bewertung ernst nehmen und handeln. Negative Kritiken lassen sich entfernen, wenn sie rechtswidrig sind. Doch selbst, wenn eine negative Kritik rechtmäßig erfolgt ist, gibt es Chancen auf Löschung. Dabei ist irrelevant, ob die Bewertung von einem anonymen oder bekannten Profil entstammt.
Fakt ist, dass weder Google, der Anwalt oder das bewertete Unternehmen nicht entscheiden können, ob die negative Bewertung veröffentlicht bleibt. Diese Entscheidung kann erst nach einem gesonderten Prüfverfahren nach Maßgabe des so genannten „Jameda-II“-BGH-Urteils vom 01.03.2016, AZ. IV ZR 34/15, erfolgen.
Der Portalbetreiber selbst haftet als mittelbarer Störer bei unwahren und rechtswidrigen Bewertungen, sobald er Kenntnis von diesen hat. Somit erfolgt zunächst eine umfangreiche Prüfung über die Bewertungsplattform der betreffenden Bewertung. Erst nach Ablauf des Prüfverfahrens können Google und der Rechtsbeistand einschätzen, ob eine Bewertung gerechtfertigt ist und somit im Internet stehen bleiben kann. Da Rezensenten oftmals keinerlei Beweise für ihre Behauptungen liefern können, ist die Löschquote enorm hoch. Die meisten Bewertungen entstehen im Affekt, Rezensenten denken beim Schreiben überhaupt nicht über mögliche juristische Folgen ihres Handelns nach. Wir haben über viele Jahre Erfahrungen mit der Bekämpfung negativer Bewertungen gesammelt und können Ihnen hier weiterhelfen. Mithilfe unserer Expertise beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Welche Bewertungen lassen sich nicht löschen?
Bewertungen, die sich nach einem korrekt durchgeführten Prüfverfahren nach Jameda-II-Richtlinien als rechtmäßig erweisen, lassen sich nicht löschen. Im Zuge der Prüfung nimmt Google Kontakt mit dem Rezensenten auf und bittet um Belege, um die Tatsachenbehauptungen nachweisen zu können. Lässt sich eine Rechtmäßigkeit beweisen, so bleibt die Bewertung bestehen. Dies entspricht der Fairness. Anders könnten Bewertungsplattformen im Internet nicht bestehen.
Wie machen sich Verfasser von Bewertungen strafbar?
Der Bewertungsschreiber geht mit einer negativen Bewertung ein hohes Risiko ein, sich strafbar zu machen. In Betracht kommen Tatbestände wie Beleidigung, Verleumdung und Üble Nachrede. Kommt es zu einer Überprüfung, so trägt der Rezensent die voll Beweislast für seine Behauptungen. Das bedeutet: Der Bewertende muss theoretisch in der Lage sein, seine Aussagen auch vor Gericht beweisen zu können. Kann er dies nicht, macht er sich strafrechtlich angreifbar.
So laufen täglich Rezensenten Gefahr, sich mit dem Hinterlassen von negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen strafbar zu machen. Selbst eine lapidare Behauptungen wie zum Beispiel: „Die Praxis war unordentlich und dreckig“ muss bewiesen werden, wenn es zur Prüfung kommt. In diesem Fall sollte der Rezensent Fotos als Beweis zur Hand haben. Ist dies nicht der Fall, so lässt sich die Bewertung ohne Probleme löschen. Der Rezensent selbst hat sich in diesem Fall allerdings mit der rufschädigenden Bewertung angreifbar gemacht.
Warum erhalte ich keine Antwort auf meine Google Beschwerde?
Die meisten Betroffenen versuchen die negative Bewertung selbst bei Google anzuzeigen. Häufig erhalten Unternehmen dann zwar eine automatische E-Mail, hören im Anschluss jedoch nie wieder etwas zu dem Vorgang. Meist haben Unternehmen in diesem Fall die Bewertung nur über das Flaggensymbol neben der entsprechenden Bewertung gemeldet. Für die Einleitung eines Prüfverfahrens reicht diese Maßnahme jedoch in der Regel nicht aus.
Wenn Google keine klaren und eindeutigen Hinweise erhält, warum eine Bewertung unrechtmäßig ist, wird die Meldung nach unserer Erfahrung schlicht ignoriert.
Die Folge: Es kommt zu keinem Prüfverfahren. Als Anwälte wissen wir jedoch genau, welche formalen Vorgaben einzuhalten sind, um die Aufmerksamkeit von Google zu erhalten. Auf unsere Beschwerden reagiert Google, sodass eine Prüfung erfolgreich vollzogen wird.
Warum sind positive Bewertungen im Internet wichtig?
Bewertungen, die für Unternehmen im Internet abgegeben werden, sind ein bedeutender Bestandteil für die Suchmaschinenoptimierung. Vor allem für lokale Firmen sind Bewertungen wichtig, da die Beurteilungen für das Ranking des Unternehmens erheblich sind. Je besser die Bewertungen ausfallen, desto optimaler ist die Position in den Suchergebnissen. Das SEO Consulting Unternehmen Moz aus Amerika hat in diesem Rahmen Studien angestrebt und den Anteil der „Review Signals“ für den Erfolg der lokalen Suche auf sensationelle 15,44 Prozent beziffert.
Wie lange dauert eine Löschung?
In Notfällen, die mit Betrug einhergehen oder in denen die Bewertung gegen die geltenden Richtlinien verstößt, kann Google eine Löschung binnen 24 Stunden erwirken. Ist der Verstoß nicht offensichtlich, kann die Beitragsentfernung ungefähr bis zu zwei Wochen andauern. In dieser Zeit kontrolliert die Rechtsabteilung mithilfe eines speziellen Prüfverfahrens die bestehenden Beanstandungen. Häufig findet dann bereits eine Löschung der Bewertung statt.
Manchmal ist es auch nötig, eine Stellungnahme zu verfassen, in der sich Google oder ein anderer Portalbetreiber nochmals eingehend mit dem Bewertenden auseinandersetzt. Kann der Rezensent seine Tatsachenbehauptung nicht durch Beweise stützen, so verläuft der Löschvorgang auch reibungslos. Häufig dauert diese Angelegenheit weitere 14 Tage an.
Schränkt das Löschen der Bewertungen die Meinungsfreiheit ein?
Verbraucher haben im Internet die Möglichkeit, Unternehmen zu bewerten. Somit soll es Neukunden möglich sein, einen objektiven Einblick in unterschiedliche Unternehmen zu bekommen. Das ist gut so, wenn das Verfahren für alle Seiten fair ist. Insofern muss eine berechtigte Kritik natürlich auch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das Verhalten von Internetnutzern, die unsachliche Bewertungen abgeben und andere beleidigen oder verleumden, können sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Diffamierende Beurteilungen sind für ein Unternehmen nicht nur rufschädigend; derartige Formen der Bewertung zeigen, wie leicht es Menschen gemacht wird, in der Annoymität des Internets Dritte zu verletzen. Statt Beschwerden von Angesicht zu Angesicht vorzubringen und nach Lösungen zu suchen, wird dann im Internet mit Dreck geworfen.
Was muss ich tun, wenn ich eine negative Bewertung erhalten habe?
Im Internet finden sich Tipps und Hinweise von Marketingagenturen und von Bewertungsplattformen selbst, die wir für schlichtweg schädlich halten. Wir raten unseren Mandanten, diesen Anleitungen keinerlei Folge zu leisten. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Rezensenten auf und antworten Sie auch nicht öffentlich auf die Kritiken – selbst dann nicht, wenn es Ihnen schwerfällt. Mit einer Rechtfertigung oder gar einer Entschuldigung stellen Sie sich selbst ein Bein, da sie dann Google den Beweis liefern, dass tatsächlich ein Kundenkontakt bestanden hat oder dass Sie (vermeintlich) etwas falsch gemacht haben. Außerdem schadet es Ihnen, selbst einen Account bei einer Bewertungsplattform zu haben, da Ihre Rechtsschutzversicherung dann nicht greift. Sie sind dann nämlich ein Vertragspartner der Plattform. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen, wie Sie vorgehen sollten und übernehmen Ihren Fall gerne, um Ihnen Zeit und Nerven zu sparen.